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Amt für Versorgung und Rehabilitation
Amt für Versorgung und Rehabilitation
Kriegsstraße 23
76133 Karlsruhe
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG):
Für Opfer von Gewalttaten gibt es in Deutschland das Opferentschädigungsgesetz (OEG), nach dem betroffene Geschädigte eine Entschädigung für die entstandenen Nachteile erhalten können. Vorraussetzung ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger, tätlicher Angriff auf den Körper (§ 1 Abs.1 OEG).
Leitgedanke des OEG ist, dass die staatliche Gemeinschaft für die Opfer von Straftaten einstehen muss, wenn es ihr trotz aller Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt, Gewalttaten völlig zu verhindern.
Der gesetzlich verankerte Opferentschädigungsanspruch stellt sicher, dass der von einer Gewalttat Betroffene den Folgen der Gewalttat nicht mehr hilflos ausgesetzt ist.
Opfer und Hinterbliebene gewalttätiger Übergriffe haben über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) Anspruch auf sämtliche Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Zum Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem OEG geht es hier.
Zum Antrag auf Gewährung von Hinterbliebenenversorgung nach dem OEG geht es hier.
Zum zweisprachigen OEG – Merkblatt geht es hier.
Außer beim Landratsamt Karlsruhe können Sie noch weitere Hilfe erhalten:
- den Weissen Ring erreichen sie unter www.weisser-ring.de eine Broschüre Hilfe für Opfer von Gewalttaten ist zu finden unter www.bmas.de das Polizeipräsidium Karlsruhe bietet seine Hilfe an unter opferschutz@ppka.bwl.de in dringenden Fällen Tel. 0721 / 939-4110
- Die Stiftung Opferschutz ist zu erreichen unter www.landesstiftung-opferschutz.de


